Ist der SpeedComfort in deutschen Mietwohnungen verboten?
Diese Frage wird uns regelmäßig gestellt. Vor allem Mieter mit einem sogenannten Heizkostenverteiler fragen sich, ob die Nutzung des SpeedComfort Einfluss auf die Messung des Energieverbrauchs hat, und ob das vielleicht nicht erlaubt ist.
Unsere kurze Antwort
Wir verstehen diese Frage gut. Kurz gesagt: Es gibt kein gesetzliches Verbot für den SpeedComfort in Deutschland. Die Nutzung von Heizkörperventilatoren in Mietwohnungen mit einem Heizkostenverteiler ist also nicht verboten. Dennoch empfehlen wir, bei der Anschaffung eines SpeedComfort den Vermieter zu informieren.
Worum es in dieser Diskussion geht
In bestimmten Fällen gibt es Diskussionen über die Messmethode. Diese werden von Branchenverbänden wie dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) oder dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) geführt. Dabei handelt es sich jedoch um Branchenpositionen, die keinen offiziellen gesetzlichen Status haben.
Wie der Heizkostenverteiler funktioniert
Diese Diskussion betrifft einen Teil der deutschen Mietwohnungen, nämlich Gebäude, in denen der Wärmeverbrauch mithilfe eines Heizkostenverteilers erfasst wird. Dieser misst den Verbrauch indirekt. Das Gerät erfasst die Temperatur des Heizkörpers und rechnet diese Daten mithilfe von Kalibrierungen und festen Umrechnungsfaktoren in Verbrauchseinheiten um. Diese Kalibrierung basiert auf „normalen“ Bedingungen, also darauf, wie sich Wärme üblicherweise vom Heizkörper im Raum verteilt.

Der Einfluss des SpeedComfort
Genau hier setzt die Diskussion rund um den SpeedComfort an. Vorab wichtig: Der SpeedComfort erzeugt keine zusätzliche Wärme und erhöht auch nicht die Leistung des Heizkörpers. Was der SpeedComfort jedoch macht, ist die vorhandene Wärme schneller und effizienter im Raum zu verteilen. Dadurch wird die Wärme gleichmäßiger und schneller im Raum verteilt. Der SpeedComfort fügt dem System keine zusätzliche Wärme hinzu, sondern optimiert lediglich die Wärmeverteilung. Dies kann jedoch das Verhältnis zwischen der Temperatur des Heizkörpers und der tatsächlichen Wärmeabgabe beeinflussen – und damit zu Abweichungen bei der Messung durch den Heizkostenverteiler führen.
Das bedeutet nicht, dass die Messung falsch ist. Die Diskussion dreht sich vielmehr darum, wie repräsentativ die Messung ist, da dieses indirekte Messsystem von standardisierten Testbedingungen ausgeht.
Ist das dann Betrug?
Nein. Es handelt sich nicht um Betrug, und es gibt kein gesetzliches Verbot für die Nutzung des SpeedComfort. Dass Mieter hierzu Fragen haben, ist jedoch gut nachvollziehbar. In Deutschland werden Energiekosten häufig individuell abgerechnet, weshalb eine korrekte Messung besonders wichtig ist.
Unsere Empfehlung
In einer Eigentumswohnung oder in einer Mietwohnung mit einem echten Wärmezähler kann der SpeedComfort ohne Diskussion verwendet werden. Nur in Mietwohnungen mit einem Heizkostenverteiler empfehlen wir, vorab kurz mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung Rücksprache zu halten. Nicht, weil es verboten ist, sondern um mögliche Missverständnisse im Nachhinein zu vermeiden.